Studieren ohne Matura

Studieren ohne MaturaWer in Österreich studieren möchte und keine Matura, auch Hochschulreifeprüfung genannt, besitzt, hat deshalb dennoch Möglichkeiten zur Aufnahme eines Studiums. Die Berufsreifeprüfung (BRP) erlaubt das Erlangen der Zulassung für alle Studienrichtungen. Mit der Studienberechtigungsprüfung (SBP) erreicht der Studierwillige, dass er eine bestimmte Studienrichtung belegen kann.

Voraussetzung für die Berufsreifeprüfung ist der erfolgreiche Abschluss einer Lehre oder der Besuch einer mittleren Schule über mindestens drei Jahre. Außerdem können alle Personen, die eine Krankenpflegeschule, eine medizinisch-technische Schule oder eine Facharbeiterprüfung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich erfolgreich beendet haben, die Berufsreifeprüfung erlangen. Sie gilt als normale Matura. Abgenommen wird die Berufsreifeprüfung an einer höheren Schule,die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet ist. Man stellt dort den Antrag auf die Prüfung und nimmt dann an den einzelnen Teilprüfungen statt.

Das Mindestalter für die erste Teilprüfung beträgt 17 Jahre, für die letzte Teilprüfung 19 Jahre. Bestimmte Abschlüsse aus der bisherigen Ausbildung können als Teilprüfung anerkannt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Meisterprüfung oder Sprachzertifikate. Nach einer Dauer von insgesamt drei bis vier Semestern und erfolgreichem Ablegen der einzelnen Teilprüfungen ist der Studierwillige im Besitz einer vollwertigen Matura, die ihn zum Studium jedes gewünschten Faches berechtigt.

Die zweite Variante ist die Studienberechtigungsprüfung. Dazu muss der Prüfungswillige ein Mindestalter von 22 Jahre haben. Unter bestimmten Voraussetzungen, dazu zählen beispielsweise der Nachweis einer Lehrabschlussprüfung, der Besuch einer berufsbildenden österreichischen Schule oder eine gleichwertige Ausbildung, kann das Mindestalter auf 20 Jahre herabgesetzt werden. Es muss darüber hinaus eine Vorbildung vorliegen, die über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinaus geht. Die Studienberechtigungsprüfung darf nicht schon einmal erfolglos absolviert worden sein. Zugelassen sind österreichische Staatsbürgerinnen und Bürger oder Personen, die studienrechtlich gleichgestellt sind.

Die Prüfung selbst ist ein Ersatz für die Reifeprüfung oder Matura. Sie besteht aus fünf einzelnen Prüfungsteilen, die sich auf Pflicht- und Wahlfächer aufteilen. Die Pflichtfächer richten sich nach dem Fach, das später studiert werden will. Die SBP gilt bereits als Teil des Studiums. Man rechnet mit einer Dauer von zwei bis drei Semestern, während der alle Teilprüfungen absolviert werden. Möglich ist die Prüfungsteilnahme an Universitäten, Volkshochschulen und weiteren Bildungseinrichtungen.

Die Entscheidung, für welche der beiden Prüfungsarten man sich entscheidet, hängt vom den Vorstellungen und Plänen ab, die der Studierwillige hat. Wer sich bereits für eine bestimmte Fachrichtung entschieden hat, kann mit der Studienberechtigungsprüfung die Zulassung zum Studium für diese Richtung erwerben. Wer lieber die freie Wahl zwischen allen Studienfächern hat, wird die Berufsreifeprüfung anstreben.