Weiterbildungen Steuerfachangestellte/r

Berufsbegleitende Weiterbildungen für Steuerfachangestellte Der Büroalltag in der Praxis eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers ist stark geprägt von den Aufgabenbereichen ausgebildeter Steuerfachangestellter. Sie sind die unentbehrlichen Helfer des Praxisinhabers bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Steuerfachangestellten übernehmen die Erstellung von Steuererklärungen, die Prüfung von Steuerbescheiden, Finanzbuchhaltung in Unternehmen, die Erstellung von Jahresabschlüssen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen und die Erarbeitung von Einsparungsvorschlägen für ihre Mandanten aus der Industrie, dem Handel und Handwerk oder für Privatpersonen. Sie entlasten den Praxisinhaber von Routineaufgaben und sind auch beschäftigt in Steuerabteilungen großer Unternehmen.

Schnell kommt jedoch der Wunsch auf, über diese Routineaufgaben hinaus weitere Fachkenntnisse zu erwerben und die Karriereleiter etwas nach oben zu steigen. Der erste Karriereschritt ist die Weiterbildung zum Steuerfachwirt. Berufsorganisation und Bildungsträger bieten ein breites Spektrum an Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen und Seminaren. Diese berufsbegleitenden Schulungen können 12 bis 24 Monate dauern und erfordert ein hohes Maß an Disziplin und Selbstbeherrschung. Die Kurse sind in der Regel in drei große Bereiche gegliedert, dem Steuerrecht, Rechnungswesen und Betriebswirtschaft sowie dem Wirtschaftsrecht. Die in der Berufsausbildung erworbenen Kenntnisse werden in der Weiterbildungsmaßnahme zum Steuerfachwirt ausgeweitet und erheblich vertieft. Somit kann der Steuerfachwirt nach bestandener Prüfung vor der Steuerberaterkammer auch verantwortungsvollere Aufgaben in der Praxis des Steuerberaters übernehmen. Die Zulassungsbedingungen zur Prüfung weichen in den einzelnen Bundesländern voneinander ab, sodass sich die Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn bei der zuständigen Steuerberaterkammer des Beschäftigungs- oder Wohnortes erkundigen sollten.

Der nächste Karriereschritt ist die Prüfung zum Steuerberater. Hierfür muss der Antragsteller eine mindestens 7-jährige Tätigkeit als Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter vorweisen. Hat der Steuerfachangestellte keine Prüfung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter abgelegt, kann er sich für die Prüfung zum Steuerberater frühstens nach 10-jähriger Tätigkeit als Steuerfachangestellter qualifizieren. Die Vorbereitungszeit bis zur einmal jährlich stattfindenden Steuerberaterprüfung beträgt in der Regel zwei bis vier Jahre. Angeboten werden Voll- oder Teilzeitfortbildungen, Fernunterricht oder Wochenendseminare. Auch hier gibt es abweichende Regelungen in den einzelnen Steuerberaterkammern. Die Prüfung teilt sich einen schriftlichen und mündlichen Teil, wobei die Prüfungsgebiete festgelegt sind in § 37 Abs. 3 des Steuerberatungsgesetzes.
Nach bestandener Prüfung kann bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer ein Antrag auf Bestellung zum Steuerberater gestellt werden. Der frisch ernannte Steuerberater kann nun in einer eigenen Kanzlei Mandanten in allen steuerlichen Angelegenheiten betreuen.

Ob sich der Steuerfachangestellte für diesen Weg entscheidet, bleibt jedoch unabhängig von zusätzlichen Weiterbildungsmaßnahmen. Im Rahmen der Anpassungsweiterbildung werden Qualifizierungslehrgänge zum Steuerwesen, zur Steuerberatung und zum Wirtschaftsprüfwesen angeboten. Sie können sich somit auf die Prüfung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, auf die Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung oder auf allgemeine Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben spezialisieren. Für den weiteren Aufstieg bieten sich verschiedene Studienlehrgänge zum Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftswissenschaft mit Abschluss Bachelor sowie berufliche Aufstiegsmaßnahmen zum Fach- und Betriebswirt, geprüfter Controller, Bilanz- oder Finanzbuchhalter an. Mit zunehmender Globalisierung ist Steuerrecht über Ländergrenzen hinaus ein Schwerpunkt von Seminaren und Fachvorträgen. Internationale Zusatzqualifizierungen stellen auch den fremdsprachenbegabten Steuerfachangestellten kaum noch vor Grenzen. Ein nicht endendes Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen garantiert den Steuerexperten somit ein ständig berufsbegleitendes Weiterbildungsprogramm.